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Der Kreis der atypischen Völkerrechtssubjekte ist nicht auf die Trias Heiliger Stuhl, Souveräner Malteserorden und IKRK begrenzt. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) gehört ebenfalls dazu - wie der Autor in seiner Arbeit nachweisen kann. Ausgangspunkt bildet die Analyse der über 40 zwischen Staaten und der IFRK abgeschlossenen Rechtsstatusabkommen. Durch diese Verträge werden ihre Delegationen mit typischen völkerrechtlichen Privilegien un
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